Wie melde ich ein Kleingewerbe an und worauf muss ich bei der Gewerbeanmeldung achten?

Kleingewerbe anmelden

Ein Kleingewerbe anmelden liegt voll im Trend. Welches man anhand von einigen Zahlen wiederspiegeln kann. Von ca. 870.000 angemeldeten Gründungen waren 2018 ungefähr 65% ein Nebengewerbe. Das sind fast 2/3 aller Gründungen. Das liegt mitunter an dem modernen Zeitalter des Internets und den vielseitigen Möglichkeiten, die es mit sich bringt.

Zuerst einmal ist diese Form des Kleingewerbes, wie zum Beispiel ein Einzelunternehmen ein sehr guter Einstieg für die Existenzgründung, zu beachten, weil diese durch einige zusätzliche Regelungen der Rechtsform befreit sind. Diese Regelungen können Ihnen zum Anfang ihrer eigenen Firma bzw. Selbstständigkeit helfen. Mit diesem Beitrag werde ich versuchen Ihnen zu helfen einige Fragen rund um das Thema Kleingewerbe Anmeldung zu beantworten.

Was ist ein Kleingewerbe?

Das Kleingewerbe gibt es an sich gar nicht, doch wird diese Bezeichnung häufig fälschlicher Weise verwendet, um ein Gewerbe zu beschreiben welches im kleinen Ausmaß handelt. Eigentlich gesehen ist es ein ganz normales Gewerbe, welches durch gewisse Gesetzesregelungen nicht in ein Handelsregister eingetragen werden muss, da es nicht als Handelsgewerbe gilt. Dieses tun Betriebe mit kaufmännischen Absichten, auf die wir im Laufe des Textes noch genauer drauf eingehen werden.

Wer genau muss ein Gewerbe anmelden?

Ganz vereinfacht gesagt, ist erstmal jeder Gründer selbstständig dazu verpflichtet sein Gewerbe laut §14 GewO (Gewerbeordnung) beim Gewerbeamt anzuzeigen. Davon sind aber einige Berufsgruppen befreit. Darunter zählen die Freien Berufe nach §18EStG sowie die Berufe der Land-, Forst- und Fischwirte.

Zum Bereich der Freiberuflers zählen selbständig ausgeübte schriftstellerische, unterrichtende, wissenschaftliche, künstlerische oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure nur im einige zu nennen. Eine detailliert aufgeführte Liste findet man unter dem §18 EStG (Einkommensteuergesetz).

Bei den Urprodukten geht es zum Beispiel um die Tätigkeiten als Fischer, Bauer, Holzfäller und viele mehr. Den ganzen Aufwand betrieben sie um den so genannten Gewerbeschein zu erlangen, welcher durch das Gewerbeamt ausgestellt wird.

Freiberufler ist kein Kleingewerbe

Kleingewerbe anmelden Infografik

Was aber genau ist ein Freiberufler? Wie im oberen Abschnitt schon angemerkt ist ein Freier Beruf eine selbstständige Ausübung nach §18 EStG und die dadurch generierenden Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit.

Zu der freiberuflichen Arbeiten gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Dienste, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Tätigkeiten.

Ein positiver Aspekt des Freiberuflers ist, dass man nicht als Gewerbetreibender zählt und somit auch keine Gewerbesteuer verrichten muss. Unteranderem ist es auch so, dass Sie sich nicht in der Industrie-, Handels- oder Handwerkskammer anmelden müssen und somit auch keine Kammerbeiträge zu leisten haben. Dieses kann einem jährlich anfallende Kosten ersparen, was im Jahr ein paar hundert Euro sein können.

Dafür gibt es für einige Freiberufler Standeskammern oder die Anmeldung bei der Künstlersozialkasse ist Pflicht. Dieses muss von Beruf zu Beruf geprüft werden.

Was benötige ich zum Kleingewerbe anmelden?

Erst einmal herrscht in Deutschland die Gewerbefreiheit und somit kann grundsätzlich jeder ein Gewerbe gründen. Dies ist aber nur der Fall, sofern keine gesetzlicher Regelungen greifen, die es einem untersagen, ein Einzelunternehmen oder eine GbR zu gründen.

Diese Anwendung geschieht nur in den seltensten Fällen und ist somit eine Ausnahme. Sie dient dem  Schutz der Allgemeinheit.

Für die Anmeldung benötigen sie lediglich ein Formular, welches persönlich per Post oder elektronisch eingereicht werden kann. Bitte nehmen Sie Rücksicht, da dieses von Gemeinde zur Gemeinde unterschiedlich sein kann. Sie können die Informationen bezüglich der Regelung auch ganz einfach auf der Internetseite Ihrer Kommune ausfindig machen.

Was Sie noch benötigen, ist zur Identifizierung ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass mit einer gültigen Meldebestätigung. Möglich ist diese Identifizierung auch mit Hilfe eines elektronischen Personalausweises, einem PIN/TAN-Verfahren oder der Form des De-Mail.

Die Kosten, die bei der Gewerbeanmeldung anfallen, belaufen sich auf ca. 50 Euro. Dieses kann je nach Gemeinde aber auch leicht schwanken. Irrelevante hierbei ist, ob es das Haupt- oder das Nebengewerbe ist.

Kleingewerbe anmelden in Industrie- und Handelskammer?

Nachdem Sie die Gewerbeanmeldung haben, ist nun die Mitgliedschaft in den entsprechenden eine Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer von Nöten. Es gibt insgesamt 80 verschiedene Kammern, bei denen Sie sich als Gründer erfassen lassen können. Das Anmelden bei der IHK gilt für jeden bis auf den Freiberuflern, den landwirtschaftlichen Betrieben und den Handwerkern. Alle außer diese Berufsgruppen sind dazu gezwungen ein Mitglied der IHK zu werden.

Die Mitgliedschaft basiert auf den Firmensitz und wird im Regelfall durch das Gewerbeamt eingeleitet. Diese schicken die Information an die für sie zuständige Kammer. Sei es ob Sie in München, Berlin oder je nachdem wo sie sonst ansässig sind. Die zuständige IHK schickt ihnen und ihrer Firma ein Schreiben mit allen Infos zu.

Vor der Kleingewerbe Anmeldung bei der HWK erkundigen

Wichtig ist, dass Sie sich erst einmal selbstständig erkundigen, ob Ihr Gewerbe eine Eintragung in die Handwerkskammer benötigt. Dieses sollten Sie nicht tun, bevor Sie eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Bei der Handwerkskammer geht es um ein so genanntes Verzeichnis aller Betriebsinhaber der zulassungspflichtigen Handwerker. Nachdem erhalten die Inhaber eine so genannte Handwerkskarte. Die Bearbeitung der Handwerkskammer wird von dem jeweiligen Bezirk geführt.

Eine Auflistung der zulassungspflichtigen Handwerke in der Handwerkrolle:

  • wer einen Meisterbrief in einem betreibenden Handwerk besitzt
  • einen Meisterbrief in einem fachlich- technischen Handwerk besitzt
  • eine mindestens gleichwertige fachbezogene deutsche Prüfung absolviert hat
  • eine Ausnahmebewilligung nach §8 HWO oder §9 HWO besitzt oder
  • eine Altgesellenregelung nach §7a oder §7b HWO besitzt

Berufsgenossenschaft im Kleingewerbe

Wer ein Kleingewerbe anmeldet, muss sich auch zum Schutz der Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft eintragen. BGN sind für den gesundheitlichen Aspekt im Unternehmen zuständig. Diese gibt es für jegliche Kategorien der Branche. Das Anmelden muss binnen einer Woche nach Gründung des Gewerbes bei der Berufsgenossenschaft vollzogen sein. Die Ausnahme hierbei bestreitet hauptsächlich die landwirtschaftlichen BGN oder Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

Krankenversicherung im Kleingewerbe

Bei der Krankenversicherung besteht die Wahl zwischen der Gesetzlichen oder der privaten Versicherung. Dieses liegt daran, dass wir in der BRD eine gesetzliche Versicherung besitzen. Der Wechsel wäre rein freiwilliger Natur. Das Beantragen der Versicherungen müsste jeder selbstständig in die Wege leiten.

Was ist ein Nebengewerbe?

Für die Genehmigung des Gewerbes wird Ihnen die Frage durch das Gewerbeamt gestellt, ob Sie das zu betreibende Gewerbe als Neben- oder als Vollerwerb anmelden möchten.

Hier ist zu beachten, dass die Stundenleistungen des Nebengewerbes die des Haupterwerbs nicht übersteigen darf. Für den Bereich des nebenberuflichen Gewerbes herrschen gewisse Beschränkung, wo man vereinfacht sagen könnte, dass so ca. 72-80 Stunden im Monat nicht überschritten werden sollten. Ein positiver Aspekt ist auch, dass man hierbei keine sozialen Pflichtbeiträge bestreiten muss. Diese werden schon im Vollzeitjob entrichtet.

Kleingewerbe anmelden und die dazu gehörige Steuernummer

Als sogenannter Kleingewerbebesitzer können Sie meist ganz einfach Ihre private Steuernummer verwenden. Es kann aber auch sein, dass das Finanzamt Ihnen eine neue Nummer zuteilt, die dann an das Unternehmen selbst gebunden ist.

Sofern Sie die Absicht besitzen, Ihre Produkte oder Dienstleistungen in das Ausland zu versenden, benötigen Sie eine zusätzliche USt-Identifikationsnummer. Kurz gefasst auch USt-IdNr. bezeichnet. Diese erhalten Sie ganz einfach beim Bundesamt für Steuern oder online auf der Seite der Bundesfinanzverwaltung. Die Adresse hierzu finden Sie im Internet oder erhalten diese Information bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Der Vorteil an der USt-Identifikationsnummer ist, dass diese ein Leben lang gleich bleibt. Dieses ist bei der privaten Steuernummer nicht immer der Fall. Es kann durchaus sein, dass Sie in einen anderen Bezirk wechseln, wo Ihnen wieder eine neue Steuernummer gegeben wird. Es vereinfacht somit die Identifikation der Firma über viele Jahre hinweg.

Ein weiterer Vorteil wäre auch, dass man anhand der USt-IdNr. keine vertraulichen Daten über Sie einholen kann. Das würde im Falle der privaten Nummer leider nicht der Fall sein. Ein wichtiger Aspekt ist auch, dass Sie durch die Verwendung der USt-IdNr. dem Käufer ein seriöseres und professionelleres Auftreten vermitteln. Es ist nämlich so, dass man für die Beantragung dieser Genehmigungen einiges tun muss. Das würde keiner tun, der es nur für eine kurze Zeit versuchen möchte.

Es gibt auch einige Rechtsformen, die Sie achten sollten und zwar wäre das, das die OHG, die KG oder die Kapitalgesellschaften wie die GmbH und UG mit beschränkter Haftung immer zu einer Beachtung rechtlicher Vorschriften sind, auf die wir später noch einmal zurückkommen werden. Von diesen buchhalterischen Verpflichtungen wären Sie befreit, wenn Sie es vermeiden einer dieser Formen zu wählen.

Rechtsform beim Kleingewerbe anmelden

Nach 1 Abs. (2) HGB – Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. So ist der Wortlaut für die Anwendung des Handelsgesetzbuches an Ihr Unternehmen.

Zuerst einmal können nur Einzelunternehmer oder GbR Gesellschaften ein Kleingewerbetrieb sein. Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften werden von Anfang an als Kaufleute gesehen und es gelten somit direkt die Gesetze des Handelsgesetzbuches.

Eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gründern und benötigen für Ihr Vorhaben kein Startkapital wie zum Beispiel bei einer GmbH.

Ein Kleingewerbe ist ein gewerbliches Vorhaben, welches in geringer Größe handelt und dadurch die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nimmt. Ein Vorteil ist, dass ein Unternehmer nicht den Regelungen des Handelsgesetzbuches unterliegt, sondern den allgemeinen Regelungen des BGB (Bürgergesetzbuch) und die darunterfallenden Steuervorschriften.

Das liegt daran, dass Kleingewerbetreibende nicht als Kaufmann, sondern als Kleinunternehmer  betrachtet werden. Somit ist die Anwendung vieler Bestimmungen aus dem Handelsgesetzbuch auch nicht auf diese Sorte von Gewerbe anwendbar. Dieses wird aber immer im einzelnen Fall geprüft, ob es in den Bereich der Freiberufler fällt oder dem des Kaufmännischen.

Weitere Regelungen zur Zulassung von einem Kleingewerbe lauten unteranderem, dass die Anzahl der Mitarbeiter nicht über fünf Personen liegen darf. Die Menge der Geschäftsvorgänge darf in diesem Fall auch nicht zu hoch sein, weil es sonst auf kaufmännischer Basis wäre. Die Einnahmen des laufenden Jahres dürfen die Marke von 250.000 Euro nicht überschreiten und eventuell ist die Höhe des Kredites noch ein weiteres Kriterium.

Sofern die Kriterien nicht erfüllt werden, wird dem Betrieb ein kaufmännisches Handeln vorgeworfen und muss somit die volle Gesetzeslage des Handelsgesetzbuches anwenden. Das heißt eine Eintragung in das Handelsregister, eine doppelte Buchführung, die Pflicht zur Aufbewahrung der Bücher für mindestens 10 Jahre, die Regelung rund um das kaufmännische Bestätigungsschreiben, eine Regelung zur Gewährleistung unter Kaufleuten, die Pflicht  einer Anfertigung  von regelmäßigen Inventur und die Pflicht zur Einstellung eines Lageberichtes.

Den Aufwand für die Buchhaltung könne Sie sich nur dann sparen, wenn sie ein Kleingewerbe sind.

Kleingewerbe anmelden und die dazu gehörige Namensfindung

Nach wie vor besteht die Regelung, dass der Vor- und Nachname in der Unternehmensbezeichnung enthalten sein muss. Durch den Entfall im Jahr 2009 des Mittelstandsentlastungsgesetzes ist die gesetzliche Vorschrift hierzu verflogen. Dennoch muss es deutlich werden, dass die Firma mit dem Inhaber zusammengehört.

Dieses dient dazu, die Firma genau zuordnen zu können. Die Namensgebung ohne den Namen des Inhabers wäre demnach unzulässig. Ergänzend hierzu kann man je nach Wunsch die Bezeichnung wie zum Beispiel „Dachdecker Max Mustermann“ oder „Elektrofachgeschäft Anna Mustermann“ verwenden.

Dadurch wird es für den Kunden ersichtlicher um welche Branche es im einzelnen Fall geht. Es gibt aber auch in einigen Bereichen des Gewerbes eine Ausnahme zur Namensgebung und zwar wäre das eine Bezeichnung wie beispielsweise „Restaurant Mayer“.

Zu der Ausnahme kann es aber nur dann kommen, wenn der Name des Inhabers auf der Rechnung, der Internetseite (Impressum) und bei jedem Schriftverkehr auftaucht. Somit kann wieder identifiziert werden, wer der Inhaber im einzelnen Fall ist.

Sonst ist der Namensgebung keinerlei Grenzen gesetzt. Mehr zum Thema Unternehmensname erfahren Sie auf der verlinkten Seite.

Welche steuerlichen Verpflichtungen fallen bei einem Kleingewerbe an?

Es ist richtig, dass Kleinunternehmer von einigen Abgaben der Steuer befreit sind, aber an dem Finanzamt kommen sie dennoch nicht vorbei. Es sind zum Beispiel die Gewinne voll zu versteuern. Dieses kann mit Hilfe einer einfachen Einnahmenüberschussrechnung ermittelt werden. Diese vereinfachte Form kann Ihnen schon Geld sparen anstatt eine komplette Bilanz aufzustellen.

Sofern Ihr errechneter Überschuss den Wert von 24.500 Euro nicht überschreitet, wird in dem Fall auch keine Gewerbesteuer fällig. Das kommt daher, weil es einen sogenannten Steuerfreibetrag in Höhe von 24.500 Euro gibt.

Wenn Sie aber mehr als die besagte Summe verdienen sollten, wird diese wie folgt berechnet. Der Betrag, der über den 24.500 Euro liegt, wird mit der Steuermesszahl von 3,5% (dieser ist festgesetzt) versteuert. Für die Berechnung wird der Gewerbesteuerertrag immer auf volle 100€ abgerundet. Nachdem dies geschehen ist, wird die Summe mit dem Hebelsatz multipliziert. Der Hebelsatz kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

  1. Gewinn
  2. + Hinzurechnung
  3. – Kürzungen
  4. – 24.500 € Freibetrag
  5. = Gewerbeertrag
  6. X Steuermesszahl (3,5%)
  7. = Steuermessbetrag
  8. X Hebelsatz
  9. = zuzahlende Gewerbesteuer

Wie bereits erwähnt, ist jeder Gewerbetreibende dazu gezwungen Umsatzsteuer zu leisten. Bei Kleingewerbetreibende kann eine ganz spezielle Regelung greifen und zwar die Kleinunternehmerregelung.

Was ist die Kleinunternehmenregelung?

Durch das Gesetz nach §19 UStG (Umsatzsteuergesetz) müssen Unternehmen im Kleingewerbe, die geringen Umsätze generieren, keine Steuern bestreiten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Umschlag im Gründungsjahr die Marke von 17.500 Euro nicht überschreitet. Dazu kommt noch, dass sie im darauf folgenden Geschäftsjahr die voraussichtliche Summe von voraussichtlichen  50.000 Euro nicht überschreiten dürfen. Das sollte den Start des unternehmerischen Daseins erleichtern.

Hierzu sei Ihnen aber noch gesagt, dass Sie bei der Anwendung der Kleinunternehmregelung keine Vorsteuer aus betrieblichen Ausgaben geltend machen können. Die Entscheidung, die Sie dann treffen, besteht für die darauffolgenden fünf Jahre. Somit sollten Sie genau abwägen, ob es in Ihrem Fall wirklich Sinn ergibt oder nicht.

Ein Tipp ist, dass es immer dann Sinn machen würde, wenn nur geringe Anschaffungen getätigt werden und somit nur geringe Summen an Vorsteuer anfallen, die sie absetzen können. Es macht mitunter auch dann Sinn, wenn Ihre Kunden vorwiegend privater Natur sind. Abschließend kann es auch von Vorteil sein, wenn Sie den Aufwand Ihrer Buchhaltung so gering wie möglich halten möchten, da die Voranmeldung der Umsatz-Steuer hierbei entfällt.

Kleingewerbe und die Einnahmenüberschussrechnung

Die Kleingewerbetreibenden, die Freien Berufe und die, die nicht als Kaufleute gelistet werde dürfen, müssen eine Einnahmenüberschussrechnung nach dem § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) machen. Die besagt, dass die Gewinne und Verluste mit Hilfe der EÜR-Methode ermittelt werden dürfen.

Ganz einfach dargestellt, wird die Differenz zwischen den betrieblichen Einnahmen und den betrieblichen Ausgaben ermittelt. Hierzu muss nur gesagt sein, dass der Jahresumsatz nicht höher als 600.000 Euro ist und der ermittelte Gewinn die Summe von 60.000 Euro nicht übersteigt.

Durch diese Methode der GuV-Rechnung ist es wesentlich günstiger und erspart Ihnen den Aufwand bei der Verwaltung.

Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung

Es sei ihnen auch gesagt, dass diese Regelung nichts mit dem Kleingewerbe zu tun hat. Die Vermischung beider Begriffe ist meist ein großes Missverständnis. Jeder Begriff an sich steht für einen eigenständigen Bereich und muss folglich auch so behandelt werden.

Was ist die Ist-Versteuerung?

Falls es so sein sollte, dass Sie die Kleinunternehmen-Regelung nicht in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie Ihren Anwender die Umsatzsteuer berechnen.  Zur Vermeidung, dass Ihnen das Finanzamt den anfallenden Aufwand sofort in Rechnung stellt, sollten Sie einen Antrag auf Ist-Versteuerung stellen. Dieser dient dazu, dass Umsatz-Steuer erst dann abgeführt werden muss, wenn Sie diese vom Käufer erhalten haben. Sie müssen dann nicht die anfallende Umsatz-Steuer in Vorkasse bezahlen, wie es im Falle der Soll-Versteuerung ist.

Sie können die Ist-Versteuerung nur dann für sich in Anspruch nehmen, wenn sie als Kleingewerbetreibender nicht zu doppelten Buchführung verpflichtet sind, Sie einen Freien Beruf ausüben und im Jahr zuvor nicht mehr als 500.000 € verdient haben.

Zwischenfazit: Somit könnte Ihnen diese Regelung sehr dabei helfen, nicht unnötig in die geldliche Vorkasse zu gelangen.

Zusammenfassung beim Kleingewerbe anmelden

Bei der Gewerbeanmeldung können Sie bei der Unternehmensgründung erheblich von den gesetzlichen Vorzügen profitieren. Durch den jährlichen Steuerfreibetrag von 24.500 Euro, der Ihnen bis zu einem gewissen Zeitpunkt ersparen kann, gewerbliche Steuern abzuführen.

Dazu kommt die Kleinunternehmerregelung, welche die Vereinfachung der Gewinn- und Verlustrechnung mit sich bringt. Ein weiterer Vorteil wäre auch, dass der buchhalterische Aufwand geringer ist als bei einem normalen Gewerbe (keine doppelte Buchführung) und, dass man als Kleingewerbetreibender den Anspruch auf Ist-Versteuerung stellen kann.

Zu all den Vorzügen wissen Sie jetzt auch noch grob, welche Pflichten auf Sie als angehender Gewerbetreibender bei der Gewerbeanmeldung zukommen. Die wären:

  • Registrierung bei den Ämtern
  • anmelden bei den Kammern
  • Besitz diverser Genehmigungen

Bis dahin alles Gute!

Mike Warmeling