Der richtige Unternehmensname für Dein Business

Du willst Dein eigenes Geschäft gründen und suchst noch nach einem Unternehmensnamen. Gar nicht so einfach, denn es ergeben sich viele Fragen. Darum soll es in diesem Artikel gehen. Möchtest Du ihm Deinen Namen geben? Hast Du einen starken regionalen Bezug und willst ihn in der Bezeichnung Deiner Firma widerspiegeln? Ist Dir wichtig, dass potenzielle Kunden Deinen Tätigkeitsbereich sofort erkennen können, wenn sie Deinen Firmennamen lesen? Soll er möglichst originell sein? Oder ist es besonders wichtig, Seriosität mit Deinem Firmennamen auszudrücken? Mit diesen Fragen kannst Du nicht völlig frei umgehen. Kläre zuerst, welchen Du überhaupt wählen darfst. Denn die Möglichkeiten zur Bezeichnung Deines Unternehmens hängen von der Rechtsform ab, die Du ihm geben willst. Denkst Du beispielsweise an „meine Firma“? So darfst Du es nur nennen, wenn es auch so an der entsprechenden Behörde eingetragen ist.

Was gibt es bei der Rechtsform zu beachten?

Einzelunternehmen (Kleingewerbetreibende)

Rechtlich gesehen, stehen Einzelunternehmen alle Möglichkeiten offen, ihr Betrieb zu benennen. Boutique Rosenrot, Meyer Coaching, IT Wizzard, die Bezeichnung kann ganz nach Belieben gewählt werden. Die IHK rät trotzdem dazu, Einzelunternehmen mit dem Rufnamen des Unternehmers zu benennen. Rechtlich ist er sowieso dazu verpflichtet, auf seinem Geschäftspapier und auf seiner Website seinen vollen Namen und seine Adresse anzugeben. Für Aktivitäten im Web gelten darüber hinaus die Vorschriften des Telemediengesetzes TMG § 5 Allgemeine Informationspflicht, § 6 Besondere Informationspflicht bei kommerziellen Kommunikationen und die DSGVO. Zu beachten ist auch, dass der Unternehmensname nicht irreführend sein darf. Das bedeutet, dass sich z.B. niemand GmbH oder AG nennen darf, der es nicht ist. Eine weitere Anmerkung: „Fabrik“ ist nicht erlaubt, wenn es sich um ein kleines Handwerk handelt. Der Begriff „Firma“ ist Betrieben vorbehalten, die auch so eingetragen sind. Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, § 2 Absatz 1 regelt, wie Einzelunternehmer im Geschäftsverkehr auftreten müssen. Diese Verordnung bildet das geltende Recht ab und müssen dringend beachtet werden. Im Geschäftsverkehr (z. B. auf Briefbögen, Rechnungen oder Angeboten) sind verbindlich die Nennung der Firmenbezeichnung, Vor- und Zuname des Unternehmers und seine Anschrift.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Es gelten die gleichen Vorschriften wie beim Einzelunternehmen. Zusätzlich ist die Nutzung des Kürzels GbR möglich bzw. im Geschäftsverkehr sogar verbindlich.

Freiberufler

Im freiberuflichen Bereich gelten dieselben Vorschriften. Wer definitiv Freiberufler sein kann, sagt Einkommenssteuergesetz § 18 aus. Freiberufler sollten sich an diesem Gesetz orientieren, wenn sie eine Branchenbezeichnung mitaufnehmen wollen. Wählen Freiberufler die Partnergesellschaft (PartG), muss mindestens der Name eines Partners, die in der Partnerschaft vertretenen Berufe sowie die Zusätze „und Partner“ oder “Partnerschaft” im Firmenbegriff enthalten sein. „Steuerberater Kroll und Partner“, „Meyer, Schmidt, Müller und Dideldey Rechtsanwälte“ sind Beispiele. Schränkt die Partnergesellschaft ihre Haftung ein, muss sie den Zusatz „mbB“ (mit beschränkter Berufshaftung) tragen. Der Begriff „Partner“ darf nicht von Unternehmen mit anderen Rechtsformen genutzt werden.

Im Handelsregister eingetragene Unternehmen

Die Einzelkaufleute, GmbH, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Aktiengesellschaften usw. unterliegen bestimmten Pflichten in der Namensgebung. Aus der Firmenbezeichnung muss hervorgehen,

  1. welche Haftungsverhältnisse bestehen (z.B. das „mbH”),
  2. welche Gesellschaftsverhältnisse bestehen (z.B. e. K., e. Kfm, e. Kfr., GmbH, oHG, KG, AG)
  3. dass es klar zu identifizieren ist (keine Namensgleichheit oder Ähnlichkeit mit anderen wirtschaftlich aktiven Betrieben)

Bei der Gestaltung von Geschäftspapieren wie Briefbögen, E-Mails, Fax, Rechnungen, Bestellformulare etc., müssen bestimmte Informationen gemäß HGB § 37a III berücksichtigt werden. Angegeben werden müssen:

  • die rechtliche Form des Unternehmens,
  • seine Adresse,
  • die Steuernummer,
  • bei im Handelsregister eingetragenen Betriebe das Registergericht
  • und die Handelsregisternummer,
  • bei einer GmbH der Geschäftsführer,
  • bei der AG der Aufsichtsratsvorsitzende und die Vorstandsmitglieder
  • bei der GmbH & Co. KG entsprechende Angaben über die Komplementär-GmbH.

Schränke Dich mit Deinem Unternehmensnamen nicht ein

Behalte dringend im Hinterkopf, dass er zukunftsfähig sein soll. Wenn Du Dich nach einigen Jahren entscheidest, Dein Geschäftsfeld zu erweitern oder zu verändern, wäre es praktisch, weiterhin unter Deinem bereits eingeführten Firmenbegriff zu arbeiten. Du hast schon kräftig in Dein Marketing investiert und Dich darunter bekannt gemacht. Ein Beispiel: Ein Einzelhändler spezialisiert sich bei seiner Gründung auf handgemachte Seifen und nennt seinen Laden und seine Internetseite „Seifen-Himmel“. Nach zwei Jahren stellt er fest, dass er mit seinem Nebensortiment an Kosmetika eine bessere Rendite erzielt. Er möchte seinen Schwerpunkt verlagern. Als „Seifen-Himmel“ wird es nicht einfach werden, im Web bei den Kosmetika ganz vorn zu ranken. Seine Stammkunden wissen, dass sie dort auch hochwertige Kosmetika bekommen. Bei der Kundengewinnung wird es jedoch Schwierigkeiten geben. Sowohl sein Ladengeschäft wie auch seine Webadresse führen so in die Irre.

Ist Dein Unternehmensname tauglich für das Internet?

Bevor Du Dich definitiv für einen entscheidest, solltest Du prüfen, ob eine passende Domain frei ist. Es kann Dir passieren, dass jemand bereits alle Domains gekauft hat, die für Dich in Frage kommen und Du viel Geld bezahlen musst, wenn Du ihm die Nutzungsrechte abkaufen willst. Bevor Du Dein Business startest, solltest Du im Zweifel rechtliche Beratung hinzuziehen oder Dich mit der IHK oder Handwerkskammer in Verbindung setzen, um Deine Überlegungen prüfen zu lassen. Damit ersparst Du Dir viel Arbeit und möglicherweise hohe unnötige Kosten, sollte es Beanstandungen geben, die zur Änderung des Namens führen. Weiterführende Informationen, auch zum Schutz deines Unternehmensnamens, gibt Dir das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Schütze Deinen Unternehmensnamen

Wählst Du eine rechtliche Form für Dein Unternehmen, die mit einem Eintrag verbunden ist, wird überprüft, ob die Bezeichnung im Handelsregisterbezirk mit schon am Markt aktiven Betrieben kollidiert. Das Wettbewerbsrecht schützt auch Geschäftsbezeichnungen von Unternehmen, die nicht im HR eingetragen sind. Die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer an Deinem Standort berät Dich zu diesem Thema. Eine Verwechselbarkeit Deines Unternehmensnamens mit einer bereits bestehenden Firma oder einem Unternehmen soll definitiv ausgeschlossen werden. Willst Du Den gewählten Namen national oder international schützen lassen, wende Dich an einen Fachanwalt für Markenrecht. Er gibt Dir eine ausführliche Beratung, was Du bedenken musst, wenn Du Deine Marke eintragen lassen willst. Tipps: Im Unternehmensregister findest Du alle veröffentlichungspflichtigen Daten von Unternehmen. Im Deutschen Patent und Marken Register kannst Du Dich über bereits geschützte Marken Informieren.

Was passiert, wenn Du bei der Wahl Deines Unternehmensnamen einen Fehler machst?

Gehst Du mit einem bereits geschützten Unternehmensnamen an den Start, drohen Dir eine Abmahnung und/oder Löschungsansprüche. Das passiert auch, wenn Du diesen Namen hast schützen lassen, aber jemand sich schon vorher auf diese Weise rechtlich abgesichert hat. Es gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Bist Du dieses Risiko bewusst eingegangen und kann das nachgewiesen werden, musst Du gegebenenfalls Schadenersatz zahlen. Das gilt übrigens auch für die Benennung von Domains. Erweckst Du als Kleinunternehmer oder GbR den Eindruck, ein Vollkaufmann zu sein, zum Beispiel durch die Verwendung einer Rechtsform, die nicht vorliegt (GmbH etc.), werden Bußgelder verhängt und die Regelungen des Handelsgesetzbuches angewendet. Der Unternehmer muss eine Bilanz erstellen und unterliegt den schärferen Vorschriften der vollkaufmännischen Betriebe. Im umgekehrten Fall, wenn ein Vollkaufmann seine Haftungsbeschränkungen nicht transparent darstellt, können diese verfallen. Der Unternehmer trägt dann unter Umständen persönlich das komplette Haftungsrisiko.

Wie findest Du den richtigen Namen für Dein Business?

Der erste Schritt beim Nachdenken über Deine Geschäftsbezeichnung ist eine Rückbesinnung auf die Erstellung Deines Businessplans. Dabei hast Du Dir Gedanken über Deine Zielgruppen gemacht und ein konkretes Bild von ihnen entwickelt. Welche Art von Name spricht sie an? Brauchst Du ein seriöses Image? Wendest Du Dich an junge, technikaffine Menschen? Sind deine Kunden vorwiegend weiblich und mittleren Alters? Wenn Du Dein Alleinstellungsmerkmal herausgearbeitet hast, könnte dieses bereits eine Anregung zur Namensfindung geben. Auch Dein wichtigstes Keyword ist bedenkenswert. Synonyme oder Übersetzungen für diese Begriffe könnten eine Alternative sein. Im Internet findest Du Wörterbücher dazu. Generell beziehe in Deine Überlegungen ein:

  • Dein Unternehmensname sollte eingängig und gut merkbar sein.
  • Jeder sollte ihn problemlos aussprechen können, ohne sich dabei zu verhaspeln oder lange über die Aussprache rätseln zu müssen. Stell Dir vor, nicht einmal Deine Mitarbeiter bekommen ihn problemlos über die Lippen, wenn sie sich am Telefon melden…
  • Versuche eine knappe Lösung mit einzigartigem Charakter zu finden. Niemand hat Zeit und Lust, gefühlt 1.000 Zeichen einzugeben, um Deine Website oder E-Mail einzugeben. Wenn Du Pech hast, wird er durch eine Abkürzung verballhornt.

Nimm die Abkürzung besser selbst in die Hand und mach es wie die großen Lebensmittelketten Edeka (Einkaufsgenossenschaft der Kolonialwarenhändler) und Rewe (Revisionsverband der Westkaufgenossenschaften). Wer kennt schon die Bedeutung dieser Abkürzung? Aber die Geschäfte kennt jeder.

  • Er sollte sich klar von dem Deinen Wettbewerbern abheben. In Hannover tobt seit Jahren ein Wettbewerb zwischen einem asiatischen Imbissbetreiber und seinem Nachbarn, einem seiner ehemaligen Köche, von dem er sich im Streit getrennt hat. Rechts residiert Asia-Imbiss „Bok“, auf der Straße links gegenüber „Kok“.

Diese Situation ist so kurios, dass sie einen schon wieder aufmerksamkeitsstarken Charakter hat. Verlasse Dich besser nicht darauf, dass Dir dieser Dreh gelingt und wähle einen Begriff, der nicht zu Verwechselungen führt.

  • Willst Du ins Ausland expandieren, überprüfe die Firmenbezeichnung auf seine Bedeutung in anderen Sprachen, um peinliche und negative Effekte zu vermeiden.
  • Der Ford Pinto konnte in Brasilien kein Erfolg werden, denn wer will schon mit einem Ford “Pimmelchen“  herumfahren. Der Audi 3e-tron sorgt in französischsprachigen Ländern für Gelächter, weil Étron „Scheißhaufen“ bedeutet. Unter http://wordsafety.com/ machst Du eine Recherche, was er in anderen Sprachen bedeutet.
  • In einer anderen Sprache kann Dein in Deutschland funktionierender Unternehmensname zur Lachnummer werden. Ein sehr fachspezifischer Begriff kann jedoch in der Muttersprache auch zu Irritationen führen.

Benutzt Du ein Wort, dass nur wenigen Experten vertraut ist, können andere Menschen nichts damit anfangen. Ist nur eine Handvoll von Spezialisten Deine Zielgruppe? Dann ist der Name in Ordnung. Ansonsten macht er nicht viel Sinn, wenn Du einen breiteren Markt erobern willst.

  • Spott erntet auch, wer sich bei der Benennung der Website seines Business vertut. Was hältst Du von der Seite www.penisland.net ? Dahinter verbirgt sich nicht, was Du jetzt vielleicht denkst. Es handelt sich um ein Unternehmen, das Kugelschreiber anbietet und Pen Island heißt. Ein Bindestrich im Domain-Namen hätte das deutlich gemacht.

Spezialisten für solch eine Kreativität

Verfügst Du über genügend Mittel und/oder willst Du als Start-Up sofort mit einem unvergleichlich eingängigen und hippen Begriff für Deine Firma gründen, beauftragst Du am besten eine Agentur, die sich darauf spezialisiert hat, solche Geschäftsbezeichnungen zu entwickeln. Sie wird bis ins Detail untersuchen, welche Assoziationen der Name auslösen soll, ob er möglicherweise mit mythischen Inhalten aufgeladen sein soll, ob er dynamisch, vertrauenerweckend, aggressiv oder extravagant wirken muss. Die Recherche zum passenden und erfolgversprechenden Geschäftsnamen kann wissenschaftlich betrieben werden. Der Launch einer Marke kann Millionen kosten. Da sollte die Wirkung des Firmennamens eingehend analysiert werden, um nicht zum Flopp zu werden.

Teste Deine Geschäftsbezeichnung

Bevor Du Dich für einen Markennamen entscheidest, stell ihn möglichst vielen Menschen vor. Wichtig ist natürlich die Meinung Deiner Zielgruppe. Aber auch andere Menschen können Dir sagen, wie sie Deine Geschäftsbezeichnung finden, ob sie ihr entnehmen können, was Du bietest und ob sie ihn einfach aussprechen können. Dieser Test ist unverzichtbar. Als Gründer bekommst Du nach einiger Zeit einen Tunnelblick, weil Du Dich schon so intensiv mit dem Thema befasst hast. Menschen, die unbefangen an die Bewertung herangehen, geben Dir möglicherweise wichtiges Feedback, was Dich vor einer Betriebsblindheit bewahrt.

Fazit

Wenn Du als Gründer den passenden Geschäftsnamen suchst, beachte dabei die bestehenden Rechte. Orientiere Dich an Deiner Zielgruppe und ihren Wünschen und Bedürfnissen. Achte darauf, Dein Alleinstellungsmerkmal hervorzuheben und es Deinen zukünftigen Kunden leicht zu machen, Dich als potenziellen Anbieter für Produkte oder Dienstleistungen zu identifizieren. Wähle eine zukunftsfähige Firmenbezeichnung, die Dich beim Wachstum oder bei Veränderungen begleiten kann. Achte auf einen international „salonfähigen“ Firmennamen und darauf, dass er im Web funktioniert. Lass Dich von einem Fachanwalt beraten, wenn Du ihn patentieren lassen willst. Willst Du als Startup schnell expandieren oder als Unternehmensgruppe weltweit agieren, leiste Dir eine Marketingagentur, die einen entwickelt und ihn umfangreich untersucht und testet.