Immer wieder sprechen uns Interessierte, die aktuell von ALG I oder II leben müssen, auf berufliche Alternativen in der Selbstständigkeit an. Viele zögern davor zurück, sich arbeitslos selbstständig zu machen, weil sie befürchten, dadurch aus dem sozialen Absicherungsnetz zu fallen. Dieser Furcht lässt sich begegnen!
Wer sich bei laufenden Bezügen selbstständig machen will, darf maximal bis zu 15 Stunden in der Woche an seiner Existenzgründung arbeiten, um weiterhin Leistungen nach ALG I oder II zu beziehen. Werden schon Einkünfte aus dieser Tätigkeit erzielt, müssen sie natürlich bei der Agentur für Arbeit angegeben werden. Ist die Selbstständigkeit tragfähig vorbereitet, kann ein Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Darauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Einen Job zu kündigen, um sich danach mit Bezug von ALG I selbstständig zu machen, geht als vermeintlich schlauer Plan ins Auge. Denn: Wer selber kündigt, hat zunächst eine Karenzzeit von 3 Monaten, in der es keine Bezüge gibt.

Gründungszuschuss bei ALG I

Für den Gründungszuschuss von ALG I-Empfängern gelten folgende Voraussetzungen:

1. Die Antragsstellenden wollen eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit aufnehmen.
2. Sie haben einen Anspruch von noch mindestens 150 Tagen Arbeitslosengeld.
3. Sie können ihre persönliche und fachliche Eignung darlegen.
4. Eine fachkundige Stelle wie die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Bank, Gründungszentrum oder Steuerberater haben das Gründungsvorhaben auf Grundlage eines Businessplans positiv auf seine Tragfähigkeit hin begutachtet.

Mit diesem Zuschuss fördert das Amt die Gründung maximal 15 Monate lang. In der 1. Phase von 6 Monaten bekommt der Gründer sein monatliches Arbeitslosengeld, plus einer Pauschale von 300 Euro für Kranken-, Pflege- und Altersvorsorge.
Können die unternehmerischen Aktivitäten der ersten 6 Monate nachgewiesen werden, folgt in Phase 2 weitere 9 Monate lang die monatliche Zahlung der Absicherungspauschale für Kranken-, Pflege- und Altersvorsorge von 300 Euro.
Eventuell sind Gründer, die einen Gründungszuschuss beziehen, pflichtversichert. Das trifft z.B. zu, wenn man im Wesentlichen für nur einen Auftraggeber arbeitet und nicht mehr als einen Angestellten beschäftigt, der maximal 450 Euro verdient. Einige Berufsgruppen sind trotz Selbstständigkeit automatisch pflichtversichert, wie selbstständige Lehrer und Erzieher (darunter fallen auch Coaches und Moderatoren), Hebammen, Künstler, Lotsen, Pflegeberufe oder Haushaltsdienstleister. Näheres muss mit den entsprechenden Ämtern/Versicherungen abgeklärt werden.
Beruflich Selbstständige können freiwillig Mitglied in der Rentenversicherung (Mindestbeitrag pro Monat im Jahr 2015: 84,15 Euro) und Arbeitslosenversicherung (in den ersten beiden Jahren monatlicher Beitrag 43,58 Euro/West und 37,80 Euro/Ost) bleiben. Die Krankenversicherungsbeiträge richten sich nach der Höhe des Gesamteinkommens, einschließlich Gründungszuschuss und weiterer Einnahmen, wie z.B. Mieteinnahmen.

Gründungsförderung bei ALG II

ALG II-Empfänger können beim Jobcenter Einstiegsgeld für höchstens 24 Monate beantragen. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft des Gründers oder der Gründerin, den im Haushalt zu versorgenden Familienmitgliedern. Außerdem kann es Fördermittel von bis zu 5000 Euro oder Darlehen zur Anschaffung von Sachgütern geben. Auch Beratungsleistungen durch Gründungszentren, Unternehmens- oder Steuerberater können bezuschusst werden. Welche Unterlagen für die Beantragung nötig sind, kann man beim Jobcenter erfahren. Auch hier gibt es keinen Rechtsanspruch auf Förderung!
Unser Tipp: Nimm einen Berater deines Vertrauens mit zum Gespräch beim Arbeitsamt, der dein Anliegen sachkundig unterstützt!

Beratungen verschaffen professionelles Know-how

Für Gründer haben die Länder verschiedene Förderprogramme für Beratungsleistungen aufgelegt. Informationen dazu gibt es im Internet. Seit dem 1. Januar 2016 setzt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ um. Eine der Zielgruppen sind Jungunternehmen (nicht länger als 2 Jahre am Markt tätig) aus dem Bereich kleine und mittlere Unternehmen. Unterschiedliche Beratungsbereiche werden bei einer Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro in Höhe von 50 % bis zu 80% (neue Bundesländer) der Beratungshonorare gefördert.

Finanzierung

Es ist schwierig, ohne persönliche Bonität einen Geschäftskredit für höhere Investitionen zu bekommen. Andererseits sind Kredite unter 25.000 Euro für Banken nicht lohnenswert. Sie verursachen zu viel Aufwand im Vergleich zur Rendite, die das Kreditinstitut damit generiert. Spezielle Kreditprogramme für Gründer bietet die staatliche Förderbank KfW.
Bei einem Investitionsbedarf bis zu 10.000 Euro hilft der Mikrokredit (Gebühr 100 Euro, 9,9% Zinsen, Laufzeit maximal 4 Jahre), über den man sich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales informieren kann.

Businessplan

Ein fundierter Businessplan ist die beste Voraussetzung, im Gespräch mit Behörden oder Banken ernst genommen zu werden. Er erhöht die Chancen auf Förderung oder Finanzierung erheblich, denn wenn der Gründer oder die Gründerin ihre Hausaufgaben gemacht haben, zeigt er schlüssig die Potenziale der geplanten Unternehmung.
Der Businessplan sollte enthalten:
● ein Kurzporträt der Geschäftsidee – hier klicken für weitere Informationen,
● ein Unternehmerporträt mit einem Lebenslauf und den Qualifikationen,
● eine Präsentation des Produktes oder der Dienstleistung,
● eine Marktanalyse,
● einen Marketingplan,
● einen Abschnitt zur Rechtsform, Organisation und gegebenenfalls zu Verträgen
● einen Abschnitt zur Finanzierung mit Investitions-, Finanzierungs-, Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung,
● eine Übersicht der Chancen und Risiken.

Wer vor der Aufgabe der Erstellung eines solchen Plans zurückschreckt, hat sich noch nicht intensiv genug mit der Selbstständigkeit befasst oder verfügt noch nicht über die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für eine Gründung. Wenn man zum Beispiel sein Hobby zum Beruf machen will und sich bestens mit seinem Produkt oder der Dienstleistung auskennt, muss man sich auch mit den anderen Aspekten der Selbstständigkeit auseinandersetzen. Dabei kann man sich anhand der Gliederung des Businessplans gleich in Bereiche einarbeiten, die man als Unternehmer beherrschen muss. Wir haben einen ausführlichen Beitrag zum Thema Businessplan geschrieben und veröffentlicht. Hier findest du den Beitrag: https://warmeling.consulting/businessplan/.

Im Internet gibt es tausende von Infos, die dabei unterstützen. Außerdem kann man diese Infos vom Finanzamt, vom Steuerberater, von der Bank oder in Gründerzentren oder –netzwerken bekommen. Es gibt Unternehmer im Ruhestand, die als Gründungsberater Existenzgründern gerne wertvolle Tipps geben. In anderen Unternehmernetzwerken findet sich vielleicht jemand, der als Mentor zur Seite stehen will. Wichtig: Kontakte knüpfen, sich vernetzen, sich bekannt machen, und lernen, lernen, lernen!


Fazit

Vor dem Schritt in die Selbstständigkeit muss man sich nicht fürchten, denn eine freiwillige Arbeitslosenversicherung hält das Türchen zurück in die Sozialsysteme offen.
Wem es schon lange im Kopf herumgeht, sich selbstständig zu machen, verfügt als Empfänger von ALG I oder II über eine Grundabsicherung , um sein Vorhaben zu entwickeln und umzusetzen. Denn er oder sie verfügt meistens schon über eine Idee und ein Konzept, das innerhalb von finanzierten 6 Monaten umgesetzt werden kann.

Wer diesen Weg allein aus Not und mehr oder weniger spontan geht, hat nicht viel Zeit, eine Idee zu finden und das komplette Konzept, den Businessplan und die praktischen Vorbereitungen seiner Existenzgründung umzusetzen. Darin besteht ein erhebliches Risiko!

Die Warmeling Consulting entwickelt Konzepte, die teils ohne Eigenkapital umgesetzt werden können. Unsere Erfahrungen mit der Akzeptanz durch die Agentur für Arbeit sind gut, denn die Existenzgründung ist umfassend vorbereitet und die Gründer werden intensiv gecoacht und in die Selbstständigkeit begleitet.
Erste kostenlose Infos zu unseren Konzepten bekommst du hier.
Angelika Howind

Weiterführende Informationen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: GründerZeiten 16, Gründung aus der Arbeitslosigkeit unter www.existenzgruender.de
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: www.beratungsfoerderung.info
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: www.mikrokreditfonds.gls.de